Seitenanfang

Gesichertes NS-Raubgut!

Freimaurerei

Die Freimaurerei ist eine weltweite Bruderschaft, die auf den Prinzipien der Toleranz, Brüderlichkeit und moralischen Selbstentwicklung basiert. Sie fördert Werte wie Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde. Die Mitglieder treffen sich in Logen, um gemeinsam an ihrer persönlichen Weiterentwicklung zu arbeiten und soziale Projekte zu unterstützen. Die Freimaurerei ist keine Religion, sondern offen für Menschen verschiedener Glaubensrichtungen. Sie legt großen Wert auf ethisches Verhalten, Nächstenliebe und die Suche nach Wahrheit. Während des Nationalsozialismus wurde die Freimaurerei verfolgt, weil die Nazis sie als Bedrohung für ihre Ideologie ansahen. Sie wurde als Teil einer angeblichen jüdischen Weltverschwörung diffamiert und verboten, um die Macht der Nationalsozialisten zu sichern. Die Verfolgung führte zur Verhaftung, Zerstörung von Logen und Verfolgung vieler Freimaurer in Deutschland.

In Stralsund bestanden zum Zeitpunkt der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 zwei Freimaurerlogen. Während von der Loge „Sundia zur Wahrheit“ keinerlei Objekte im Museumsbestand nachweisbar sind, weist das Inventarbuch von 1935 einen Zugang von über 30 Kunstobjekten aus der Loge „Gustav Adolph zu den drei Strahlen“ aus, die aus der „aufgelösten Freimaurerloge […] abgegeben“ seien.
Vor dem Hintergrund einer restriktiven Politik durch die Nationalsozialisten, die sich in persönlichen Übergriffen, Drohungen und Einschüchterungen einer Reihe von Logenmitgliedern zeigte, ist der Zugang dieses Freimaurerkonvoluts als dringender NS-Raubgut-Verdachtsfall eingestuft worden. Während Logenmitglieder zunächst gedrängt wurden auszutreten und bereits im ersten Jahr der NS-Herrschaft insbesondere kleinere Logen aufgrund einer zu geringen Mitgliederzahl und daraus resultierender Zahlungsschwierigkeiten eine Selbstauflösung beschlossen, hielt sich die Stralsunder „Gustav Adolph“-Loge bis in das Jahr 1935.

Erst mit dem Gesetz zur Auflösung der (noch bestehenden) Logen sah sie sich gezwungen, das eigene Logenhaus weit unter Wert zu verkaufen und die Einrichtungsgegenstände zu liquidieren – also zu veräußern, zu verschenken oder zu vernichten.
Eine noch vor der Zwangsauflösung aufgestellte Inventarliste führt 119 Bilder (Porträts) auf, wobei eine genauere Angabe der Betitelung bzw. der dargestellten Personen fehlt.
Ausgehend von den detailliert betitelten ca. 30 Bildern im Museumsinventarbuch erfolgte eine Sichtung dieser Gemälde, wobei das Hauptaugenmerk auf sogenannten Provenienzmerkmalen auf der Rückseite lag. Tatsächlich wiesen viele der Bilder unterschiedliche Hinweise zum Vorbesitzer auf: Einerseits befanden sich auf einer Reihe von Bildern handschriftliche Widmungen oder Eigentumsvermerke, die die „Gustav Adolph“-Loge als Eigentümer ausweist. Andererseits hatten sich historische Inventaraufkleber erhalten. Sie waren seriell auf den Bildern im Rahmen einer Inventur im Jahr 1907 angebracht worden und in ihrer Aufmachung identisch. Anhand dieser Aufkleber ist nachweisbar, dass sich die Bilder als Einheit bei einem Vorbesitzer befanden.

Darüber hinaus haben sich historische Fotografien von der Inneneinrichtung der „Gustav Adolph“-Loge erhalten. In 13 Fällen konnten auf diesen Fotos Gemälde oder Bilder identifiziert werden, die sich im heutigen Museumsbestand befinden.
Neben dieser „Beweismittelkette“ aus verschiedenen Provenienzmerkmalen und fotografischer Überlieferungen haben die Hausakten der Freimauerloge die Kriegszeit überstanden und werden heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem aufbewahrt. Sie geben Auskunft über die Umstände der Zwangsauflösung aus Sicht der Stralsunder Freimaurer.
Erst im Zuge der Auflösung der Mutterloge in Berlin und der politischen Anordnung zur Selbstauflösung entschloss sich auch die „Gustav Adolph“-Loge zur Auflösung und Liquidation ihres Eigentums. Nach heutigen Normen gilt die Selbstauflösung als eine von den Nationalsozialisten erzwungene Maßnahme. Die Zwangsveräußerung und -verschenkung ihres Eigentums wird als unrechtmäßige Enteignung anerkannt.
Die Loge „Gustav Adolph zu den drei Strahlen“ hat sich nach ihrer Auflösung nicht wiedergegründet. Rechtsnachfolger ist die Mutterloge „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“, Berlin. Das STRALSUND MUSEUM macht sich für eine Restitution bzw. eine faire und gerechte Lösung im weiteren Umgang mit den Freimaurerobjekten stark und hat hierzu die Handlungsbefugnis durch die Stralsunder Bürgerschaft erhalten.