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Ich finde einen Schatz, was nun?

Wer einen Schatz findet, darf ihn nicht einfach behalten. Grundsätzlich gehören archäologische Funde und sogenannte bewegliche Kulturdenkmäler dem Staat oder unterliegen zumindest einer Meldepflicht beim zuständigen Denkmalamt. Aber was ist überhaupt ein Schatz?
Juristisch gesehen handelt es sich bei einem Schatz um eine Sache, die herrenlos ist oder so lange verborgen war, dass sich keine Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln lässt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht je eine Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer zu. Allerdings sehen die einzelnen Bundesländer für kulturhistorisch wertvolle Funde abweichende Regelungen vor, aber solche Schatzfunde fallen grundsätzlich an das Land. 
Antike Funde zu behalten, ist deshalb keine gute Idee und als Fundunterschlagung oder sogar Raubgrabung strafbar. Es drohen bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Sollte man einen Schatz finden, müssen die Fundstücke also gemeldet und abgeben werden. Das zuständige Landesamt für Kultur und Denkmalpflege informiert auf seinen Internetseiten über die Möglichkeiten einer Mitarbeit in der ehrenamtlichen Bodendenkmalpflege und beantwortet häufig gestellte Fragen (FAQ), aber auch viele der unteren Denkmalschutzbehörden haben entsprechende Angebote.

Die 16 Einzelstücke des über 1000 Jahre alten Goldschmucks wurde von Bewohnern der Insel Hiddensee entdeckt, also von Laien und leider sind die Fundumstände heute nicht mehr eindeutig aufzuklären. Als Fundort gilt der Strand von Neuendorf. Das Gold wurde von der Sturmflut von 1872 an den Strand gespült oder, so vermutete der damalige Museumsdirektor Rudolf Baier, aus einer Düne frei gespült. Nach einem weiteren Hochwasser gelang es Rudolf Baier bis 1874 16 Einzelteile von unterschiedlichen Findern nach und nach anzukaufen. Ob die Teile wirklich einzeln aufgefunden, oder von den damals in ärmlichen Verhältnissen lebenden Inselbewohnern doch nur einzeln verkauft wurden, kann nicht eindeutig beantwortet werden. 

Mit einem Metalldetektor kann gezielt nach verborgenen Schätzen gesucht werden. Doch wer legal auf Schatzsuche gehen möchte, braucht in Deutschland eine offizielle Genehmigung der Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Ebenso sollten bei der Suche immer der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks nach einer Erlaubnis gefragt werden. Es ist verboten, mit dem Metalldetektor an Bodendenkmälern und historischen Orten wie Schlachtfeldern und Feldlagern auf Schatzsuche zu gehen. Ebenso wenig dürfen Friedhöfe, Gräber, Wälder und nicht bewirtschaftete Wiesen abgesucht werden. Häufig werden Ackerflächen abgesucht: Ob militärische Funde, neuzeitlich versteckte Schätze oder Opfergaben – das Fundspektrum ist hier am höchsten. Durch das Umpflügen gelangen mehr Objekte nahe an die Oberfläche.   
Vorsicht vor Munition und Waffenteilen
In Deutschland befinden sich nach wie vor zahllose Granaten, Bomben, Patronen und andere gefährliche Kampfmittel im Boden. Wer solche Relikte findet, sollte sie an Ort und Stelle lassen, die Fundstelle kennzeichnen und sofort die Polizei oder den Kampfmittelräumdienst verständigen. Auf keinen Fall sollten Finder Kampfmittel ausgraben, an der Oberfläche zurücklassen oder gar mit nach Hause nehmen. Letzteres ist nicht nur strafbar, sondern lebensgefährlich. Auch alte Munition kann noch scharf sein und explodieren.

Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger leisten einen wertvollen Beitrag zum Schutz des kulturellen Erbes. Illegal auf Schatzsuche zu gehen, Fundstücke auszugraben und sogar zu behalten, ist hingegen kein Kavaliersdelikt und wird mitunter hart bestraft.